Die psychoanalytisch orientierte Psychotherapie, kurz POP genannt, ist eine vom Bundesministerium für Gesundheit gesetzlich anerkannte psychotherapeutische Methode. Sie ist ein wissenschaftlich fundiertes Heilverfahren.
POP ist ein Therapieverfahren, welches sich von der Psychoanalyse herleitet. Sie baut auf derselben Theorie, nämlich auf der psychoanalytischen Theorie der unbewussten Motivation, der psychischen Struktur und der Psychodynamik auf. POP stellt eine Anwendungsform der psychoanalytischen Methode dar. Der psychoanalytische Wissenskanon in Form von psychoanalytischer Persönlichkeits-, Krankheits- und Behandlungstheorie bildet den theoretischen und konzeptuellen Rahmen von POP.
Mit einer psychoanalytisch orientierter Psychotherapie kann eine große Zahl von Patienten und Patientinnen mit den unterschiedlichsten Problemlagen behandelt werden.
Meine Arbeit basiert auf einem gemeinsamen Verstehens- und Erlebensprozess, in dem der persönliche Kontakt im Rahmen eines therapeutischen Arbeitsbündnis, also einer hilfreichen Beziehung stattfindet.
Der Erfolg psychoanalytisch begründeter Psychotherapie beruht darauf, dass Therapeut und Patient zusammen einen interaktionellen Raum öffnen, in welchem in einem intensiven Prozess unbewusste Konflikte und Beziehungsstrukturen verstanden und verarbeitet werden können und so neues Erleben möglich wird.
Es bedeutet, dass man verpflichtet ist, regelmäßig in Supervision zu gehen und seine therapeutischen Prozesse mit LehrtherapeutInnen anonym zu reflektieren. Die LehrtherapeutInnen achten dabei auf die Qualität meiner Arbeit und des therapeutischen Prozesses.
Psychotherapeuten in Ausbildung unter Supervision können nicht über die Krankenkasse verrechnen.
Eine Sitzung dauert 45 Minuten und kann je nach Indikationsstellung 2x wöchentlich stattfinden.
Als Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision kann ich nicht mit den Krankenkasse abrechnen.
Da eine psychotherapeutische Behandlung ein individueller Prozess ist, kann ich Ihnen das so pauschal nicht beantworten. Die insgesamte Behandlungsdauer hängt von der jeweiligen Indikationsstellung und Ihren Anliegen ab.
Selbstverständlich unterliege ich einer strengen Verschwiegenheitspflicht, die eine Voraussetzung für ein offenes Gespräch ist.
Die strenge Verschwiegenheitspflicht ist für den psychotherapeutischen Prozess eine äußerst wichtige Angelegenheit. Alles was im Rahmen der Therapie besprochen wird, bleibt in diesem geschützten Rahmen.
Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten sowie ihre Hilfspersonen sind gemäß
§ 15 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, zur Verschwiegenheit über alle ihnen in
Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse
verpflichtet.
Am besten melden Sie sich persönlich bei mir um einen Termin für das Erstgespräch zu vereinbaren oder Ihre Fragen zu beantworten.
Eine Sitzung kostet 60€
Die Kosten für eine Psychotherapie können unter gewissen Umständen steuerlich absetzbar sein! Dabei können diese Kosten unter die Kategorie „außergewöhnliche Belastung“ fallen und somit im Rahmen der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung oder Einkommenssteuererklärung steuermindernd angeführt werden.
Dabei gilt, je höher die außergewöhnlichen Belastungen im Verhältnis zum Einkommen innerhalb eines Kalenderjahres sind, desto höher ist die steuerliche Absetzbarkeit vorhanden.
Alle weiteren Details klären Sie am besten mit einer Steuerberatung ab! Ebenso können Sie weitere Infos von der Arbeiterkammer oder der BMF Websites unter diesen Link bekommen.