Das Erstgespräch
in drei Schritten
Bevor eine Psychotherapie beginnt, lernen wir uns in drei psychoanalytisch orientierten Erstgesprächen kennen. So können Sie in Ruhe entscheiden, ob mein Angebot zu Ihnen passt.
Der erste Schritt in eine Psychotherapie fällt vielen Menschen schwer. Oft ist nicht klar, was einen erwartet, wie offen man sprechen soll oder ob die Person gegenüber überhaupt die richtige Wahl ist.
Aus diesem Grund nehmen wir uns Zeit. In drei aufeinander aufbauenden Gesprächen entsteht ein erstes Bild Ihres Anliegens, Ihrer Lebensgeschichte und Ihrer Erwartungen. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, ob eine Therapie der nächste sinnvolle Schritt ist.
Drei Erstgespräche
Wie wir uns kennenlernen
Erstes Gespräch
Anliegen und Beziehungen
Im ersten Gespräch geht es um das, was Sie aktuell beschäftigt. Ihr Anliegen, Ihre Beschwerden, das, was Sie hierher geführt hat. Was belastet Sie? Seit wann? In welchen Situationen tritt es besonders auf?
Wir schauen uns gemeinsam an, wie sich diese Themen in Ihren Beziehungen zeigen, in Partnerschaft, Familie, Beruf oder Freundschaften. Beziehungen sind oft der Ort, an dem psychische Themen sichtbar werden.
Zweites Gespräch
Biographisches und Lebensereignisse
Im zweiten Gespräch öffnen wir den Blick auf Ihre Lebensgeschichte. Welche Erfahrungen, prägenden Personen und Ereignisse haben Sie zu dem gemacht, der oder die Sie heute sind?
Aus psychoanalytisch orientierter Sicht entstehen viele aktuelle Muster aus früheren Erfahrungen. Dieses Gespräch hilft, Ihre Themen in einen größeren Zusammenhang einzuordnen.
Drittes Gespräch
Offene Fragen, Erwartungen und Rahmen
Das dritte Gespräch dient der Klärung. Sie haben Raum für offene Fragen, Zweifel und Erwartungen an die Therapie. Was erhoffen Sie sich? Was befürchten Sie?
Wir besprechen den möglichen Therapieablauf und die Rahmenbedingungen: Häufigkeit, Setting, Kosten, Vertraulichkeit. Am Ende dieses Gesprächs entscheiden wir gemeinsam, ob eine Psychotherapie der nächste Schritt ist und ob ich die richtige therapeutische Begleitung für Sie bin.
Rahmenbedingungen
Anzahl
3 Erstgespräche
aufeinander aufbauend, jeweils einzeln gebucht
Dauer
45 Minuten
pro Gespräch
Kosten
je 100 €
pro Erstgespräch
Verschwiegenheit
gesetzlich geschützt
§ 45 Psychotherapiegesetz 2024
Vincenz Freund
Psychotherapeut · psychoanalytisch orientiert
- Psychoanalytisch orientierte Psychotherapie, Wiener Psychoanalytische Akademie
- Masterstudium Psychotherapieforschung, Medizinische Universität Wien
- Eingetragen in die Psychotherapeut:innenliste des Gesundheitsministeriums
- Berufsausübung gemäß Psychotherapiegesetz 2024
- Laufende Supervision und kontinuierliche Fortbildung
Häufige Fragen
Was Sie noch wissen sollten
Muss ich mich auf das Erstgespräch vorbereiten?
Nein. Es genügt, dass Sie kommen. Es gibt keine richtigen oder falschen Antworten und nichts, was Sie vorher wissen müssen.
Was, wenn es nach den drei Gesprächen nicht passt?
Genau dafür sind die Erstgespräche da. Sollten wir gemeinsam zu dem Schluss kommen, dass eine andere Form der Unterstützung sinnvoller ist, unterstütze ich Sie gerne bei der Suche nach einem passenden Angebot.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Anfragen beantworte ich in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Den ersten Termin biete ich Ihnen meist innerhalb von ein bis zwei Wochen an.
Werden die Kosten von der Krankenkasse erstattet?
Ein Teil davon, ja. Ich bin in die Psychotherapeut:innenliste des Gesundheitsministeriums eingetragen, damit ist ein Kostenzuschuss Ihres Versicherungsträgers möglich. Der Ablauf: Sie bezahlen die Sitzung, erhalten eine Honorarnote und reichen diese bei Ihrer Kasse ein. Erstattet werden je Einzelsitzung:
| Träger | Zuschuss je Einheit | Anmerkung |
|---|---|---|
| ÖGK | 33,70 € | Österreichische Gesundheitskasse, bundesweit einheitlicher Zuschuss |
| BVAEB | 50,20 € | Öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen, Bergbau |
| SVS | rund 50 € | Selbständige, Gewerbe und Landwirtschaft; die SVS veröffentlicht ihren Tarif nicht, bitte dort erfragen |
| KFA Wien | auf Anfrage | Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien; hier ist der Antrag vor Behandlungsbeginn zu stellen |
Voraussetzung ist in allen Fällen eine psychische Störung mit Krankheitswert, eine ärztliche Untersuchung vor der zweiten Sitzung und ab der elften Sitzung eine Bewilligung des Trägers. Beim Erstgespräch gebe ich Ihnen die Unterlagen mit, die Sie dafür brauchen. Zusätzlich können Sie Psychotherapiekosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Beträge nach Angaben der Träger, Stand 2026, ohne Gewähr.
Sind alle Inhalte vertraulich?
Ja. Gemäß § 45 Psychotherapiegesetz 2024 unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Alles, was Sie mir anvertrauen, bleibt zwischen uns, unabhängig davon, ob es zu einer Therapie kommt.
Erstgespräch vereinbaren
Sie können mich auf drei Wegen erreichen. Wählen Sie, was Ihnen angenehm ist.