Ablauf & Kosten

Psychoanalytisch orientierte Psychotherapie

60€ / 45 min

Ablauf

  • Nachdem per E-Mail oder telefonisch ein erster Termin vereinbart wurde, können wir gemeinsam im Rahmen der persönlichen Erstgespräche abklären, worum es Ihnen geht, was Sie brauchen und was ich Ihnen anbieten kann.

  • Wir treffen im Rahmen der Erstgespräche eine Vereinbarung über den Umfang der Therapie.

  • Eine Sitzung dauert 45 Minuten und kostet 60€. Je nach Anliegen und Indikation liegt die wöchentliche Frequenz zwischen einer und zwei Einheiten.

  • Selbstverständlich unterliege ich einer strengen Verschwiegenheitspflicht, die eine Voraussetzung für ein offenes Gespräch ist.

  • Psychotherapeuten in Ausbildung unter Supervision können nicht über die Krankenkasse verrechnen.

Erstgespräche

Die Termine für die Erstgespräche machen Sie telefonisch oder per E-Mail mit mir aus. Nach 3 Erstgesprächen, vereinbaren wir die Rahmenbedingungen, das Setting und die Absageregelung. 

Setting

Eine psychoanalytisch orientierte Psychotherapie findet kontinuierlich über einen längeren Zeitraum, je nach Indikation 1-2 wöchentlich im Sitzen statt.

Ziel

Die therapeutische Beziehung wird auf einer Vertrauensbasis aufgebaut. Während des therapeutischen Prozesses können unterschiedliche unbewusste frühere Szenen, innere Konflikte, die Persönlichkeitsanteile sowie Beziehungserfahrungen aufkommen. Dabei unterstützt das psychoanalytisch orientierte Therapieverfahren, die Möglichkeit diese zu verstehen. 

Was bedeutet Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision?

Es bedeutet, dass man verpflichtet ist, regelmäßig in Supervision zu gehen und seine therapeutischen Prozesse mit LehrtherapeutInnen anonym zu reflektieren. Die LehrtherapeutInnen achten dabei auf die Qualität meiner Arbeit und des therapeutischen Prozesses.

Psychotherapeuten in Ausbildung unter Supervision können nicht über die Krankenkasse verrechnen.

Kosten

Die Kosten für eine Psychotherapie können unter gewissen Umständen steuerlich absetzbar sein! Dabei können diese Kosten unter die Kategorie „außergewöhnliche Belastung“ fallen und somit im Rahmen der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung oder Einkommenssteuererklärung steuermindernd angeführt werden.

Dabei gilt, je höher die außergewöhnlichen Belastungen im Verhältnis zum Einkommen innerhalb eines Kalenderjahres sind, desto höher ist die steuerliche Absetzbarkeit vorhanden.

Alle weiteren Details klären Sie am besten mit einer Steuerberatung ab! Ebenso können Sie weitere Infos von der Arbeiterkammer oder der BMF Websites unter diesen Link bekommen.

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Aussergewoehnliche_Belastungen.html

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/was-kann-ich-geltend-machen/aussergewoehnliche-belastungen/aussergewoehnliche-belastungen-mit-selbstbehalt.html